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   BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97   

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https://dejure.org/1997,3465
BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97 (https://dejure.org/1997,3465)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1997 - 4 StR 557/97 (https://dejure.org/1997,3465)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1997 - 4 StR 557/97 (https://dejure.org/1997,3465)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung einer dreifach ausgeführten Vergewaltigung als ein mehraktiges Tatgeschehen - Heftige Gegenwehr des Opfers als Voraussetzung für denTatbestand der Vergewaltigung - Anforderung an den Einsatz des Nötigungsmittels bei der Vergewaltigung - Überwindung des inneren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177, § 16

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 369 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97
    Das angewendete Nötigungsmittel muß nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des Geschlechtsverkehrs und seiner Durchführung tatsächlich dienen, also "final verknüpft" sein (BGHR StGB § 177 Serienstraftaten 5, § 177 Abs. 1 Gewalt 8; BGH NStZ 1995, 230 jeweils m.N.).
  • BGH, 18.01.1995 - 3 StR 559/94

    Nötigung - Gewalt - Gewaltanwendung - Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97
    Das angewendete Nötigungsmittel muß nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des Geschlechtsverkehrs und seiner Durchführung tatsächlich dienen, also "final verknüpft" sein (BGHR StGB § 177 Serienstraftaten 5, § 177 Abs. 1 Gewalt 8; BGH NStZ 1995, 230 jeweils m.N.).
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 110/91

    Körperliche Gewalt als Tatbestandsvoraussetzung einer Vergewaltigung - Gewaltsam

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97
    Daß dem Angeklagten das fehlende Einverständnis bewußt war, sagt aber - insbesondere im Hinblick auf seine erhebliche Alkoholisierung - noch nichts darüber aus, ob er bereits zu Beginn des Tatgeschehens den Widerstand auch mit Gewalt brechen wollte (vgl. BGH NStZ 1991, 431 m.N.).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97
    Sie sollen vielmehr das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die Nachprüfung der vom Tatgericht vorzunehmenden Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH NStZ 1985, 184; Beschluß des Senats vom 30. November 1995 - 4 StR 661/95).
  • BGH, 23.09.1980 - 4 StR 473/80

    Änderung eines Schuldspruchs wegen des Vorliegens einer Tathandlung im Rahmen

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97
    Im Hinblick auf den rechtsfehlerhaften Ausgangspunkt des Landgerichts ist nämlich einerseits nicht auszuschließen, daß diese Feststellungen auf Grund einer unzutreffenden Würdigung der Beweise getroffen worden sind; andererseits erscheint es möglich, daß sich aufgrund neuer Verhandlung Umstände ergeben könnten, die die Annahme einer Vergewaltigung auch in den beiden ersten Handlungsabschnitten zu tragen vermögen, was zur Folge haben könnte, daß das mehraktige Geschehen nach den hier gegebenen Umständen rechtlich als eine Tat aufzufassen wäre (vgl. BGH NStZ 1985, 546; BGH bei Holtz MDR 1981, 99).
  • BGH, 04.09.1992 - 2 StR 380/92

    Strafbarkeit wegen Mord - Erhebliche Verminderung der Hemmungsfähigkeit auf Grund

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97
    Die Entscheidung, ob trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 21 StGB von einer nach § 49 Abs. 1 StGB möglichen Strafrahmenmilderung abgesehen wird, bedarf einer Gesamtwürdigung aller für und gegen den Täter sprechenden schuldrelevanten Umstände (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 24 m.w.N.).
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 505/90
    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97
    Zwar bedarf es für die Anwendung des § 177 StGB a.F. nicht unbedingt eines äußeren Widerstandes (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 8), sondern es genügt ein ernstlicher innerer Widerstand des Tatopfers.
  • BGH, 15.07.1994 - 2 StR 306/94

    Verminderte Steuerungsfähigkeit - Alkoholeinfluß - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97
    In Fällen alkoholbedingt erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit ist die Ablehnung einer Strafmilderung nicht schon dann zulässig, wenn der Angeklagte bei der Alkoholaufnahme wußte oder hätte wissen können, daß er unter der Wirkung des Alkohols Straftaten begehen werde, vielmehr muß er auch in der Lage gewesen sein, den Alkoholgenuß zu unterlassen (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 26).
  • BGH, 14.08.1985 - 3 StR 287/85

    Weitere Herabsetzung eines Strafrahmens bei Vorliegen eines minder schweren Falls

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97
    Im Hinblick auf den rechtsfehlerhaften Ausgangspunkt des Landgerichts ist nämlich einerseits nicht auszuschließen, daß diese Feststellungen auf Grund einer unzutreffenden Würdigung der Beweise getroffen worden sind; andererseits erscheint es möglich, daß sich aufgrund neuer Verhandlung Umstände ergeben könnten, die die Annahme einer Vergewaltigung auch in den beiden ersten Handlungsabschnitten zu tragen vermögen, was zur Folge haben könnte, daß das mehraktige Geschehen nach den hier gegebenen Umständen rechtlich als eine Tat aufzufassen wäre (vgl. BGH NStZ 1985, 546; BGH bei Holtz MDR 1981, 99).
  • BGH, 30.11.1995 - 4 StR 661/95

    Verwerfung einer Revision - Inhaltliche Anforderungen an die tatrichterliche

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97
    Sie sollen vielmehr das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die Nachprüfung der vom Tatgericht vorzunehmenden Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH NStZ 1985, 184; Beschluß des Senats vom 30. November 1995 - 4 StR 661/95).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

    Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft

    Allerdings stünde das Einverständnis des Opfers (vgl. BGHSt 23, 1, 3; 26, 70, 72; BGH NStZ 1991, 431; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 177 Rdn. 14; Lenckner aaO Rdn. 6) bzw. ein entsprechender Irrtum des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1982, 26; 1993, 340, 341; BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 1985 4 StR 792/84 und vom 2. Dezember 1997 - 4 StR 557/97; Hirsch in LK 11. Aufl. vor § 32 Rdn. 103) auch der Annahme einer Vergewaltigung durch Ausnutzung einer schutzlosen Lage entgegen; von der Unwiderlegbarkeit vorsatzausschließender innerer Tatsachen darf indes in der Regel erst dann ausgegangen werden, wenn der äußere Tathergang erschöpfend - unter den hier gegebenen Umständen naheliegend auch durch Vernehmung des Tatopfers - aufgeklärt worden ist (BGH NJW 1991, 2094).
  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 3/99

    Mittäterschaftliche Begehung einer Vergewaltigung, wenn der Täter nicht selbst

    Allerdings stünde das Einverständnis des Opfers (vgl. BGHSt 23, 1, 3; 26, 70, 72; BGH NStZ 1991, 431; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 177 Rdn. 14; Lenckner aaO Rdn. 6) bzw. ein entsprechender Irrtum des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1982, 26; 1993, 340, 341; BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 1985 - 4 StR 792/84 und vom 2. Dezember 1997 - 4 StR 557/97; Hirsch in LK 11. Aufl. vor § 32 Rdn. 103) auch der Annahme einer Vergewaltigung durch Ausnutzung einer schutzlosen Lage entgegen; von der Unwiderlegbarkeit vorsatzausschließender innerer Tatsachen darf indes in der Regel erst dann ausgegangen werden, wenn der äußere Tathergang erschöpfend - unter den hier gegebenen Umständen naheliegend auch durch Vernehmung des Tatopfers - aufgeklärt worden ist (BGH NJW 1991, 2094).
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